Zugangsvoraussetzungen
Das BGJ ist sinnvoll für Schüler, die
- die Schule ohne Schulabschluss verlassen haben,
- noch berufsschulpflichtig sind (das sind alle unter 18 Jahren),
- keinen Ausbildungsplatz gefunden haben
Beginn/Dauer
- jeweils zum 1. August des Jahres
- 1 Jahr Vollzeitausbildung
- Ablauf nach sächsischem Schuljahresablauf
Abschluss
- Zeugnis der Berufsschule
- bei erfolgreichem Abschluss erhalten die Schüler einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss
- bei erfolgreichem Abschluss ist die Berufsschulpflicht erfüllt
Erforderliche Unterlagen
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- ein Passfoto
- Aufnahmeantrag der Schule
- An- und Abmeldebescheinigung der vorherigen Schule
- Kopie des letzten Schulzeugnisses
- Nachweis über eine Masern-Immunisierung